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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Bei den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) handelt es sich um die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Gesellschaft

Hikoki Power Tools Deutschland GmbH,

Siemensring 34, D-47877 Willich
Tel.: 0049/ (0)2154/ 4993-0;
Fax: 0049/ (0)2154/ 4993-50

 

1.   Allgemeiner Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers oder Gegenbestätigungen unter Verweis auf Handelsklauseln (Incoterms) erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.

(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2.   Angebot und Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Angebote durch uns sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben (Maße, Gewichte, etc.), Beschreibungen oder Illustrationen (z.B. in Prospekten, Anzeigen, Preislisten, etc.) stellen nur eine unverbindliche annähernde Angabe über Material, Beschaffenheit, Eigenschaft oder Eignung dar und werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, zugesicherte Beschaffenheit oder Garantieinhalt unsererseits. Gleiches gilt sinngemäß für elektronisch übermittelte Daten.

Wir behalten uns insoweit das Recht zur jederzeitigen technischen und/oder optischen Veränderung vor. Aus solchen Veränderungen kann der Käufer keine Rechte herleiten. Dies gilt auch für bereits gelieferte Waren. Der Käufer ist verpflichtet, jegliche Angaben eigenverantwortlich im Hinblick auf seine Zwecke zu überprüfen. Sollten durch uns vor oder während des Vertragsschlusses Produkte bzw. Bauteile von Produkten dem Käufer ausgehändigt werden, erfolgt dies aus reinen Werbe- und/oder Anschauungszwecken hinsichtlich der Funktionsmöglichkeiten des Produktes bzw. Bauteils. Die Aushändigung erfolgt nicht als Muster, soweit nicht ausdrücklich einzelvertraglich ein Kauf nach Muster vereinbart und abgeschlossen wurde.

(2) Ein Auftrag eines Käufers an uns, gilt als verbindliches Angebot. Es kann von uns innerhalb von einer (1) Woche nach Auftragseingang angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, die die für die Ausführung des Auftrages verbindlichen Einzelangaben zum Lieferumfang enthält.

(3) Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden für uns nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Produkt- und/oder Leistungsspezifikationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(4) Der Käufer kann, sofern ihm kein gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Rücktrittsrecht zusteht, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung seine Leistung zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten und dies in jedem Fall auch nur dann, wenn er uns in jeder Hinsicht so stellt, wie wir bei Vertragsdurchführung gestanden hätten und uns insbesondere jegliche Schäden und Kosten ersetzt, die uns durch sein Verhalten entstehen.

(5) Soweit für Angebot, Vertragsabschluss oder Lieferung Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen oder andere Dokumente erforderlich sind, ist für die Beibringung oder Erlangung ausnahmslos der Käufer verantwortlich, ohne dass uns dabei irgendeine Verantwortung oder Mitwirkungspflicht trifft.

 

3.   Preise

(1) Preislisten stellen kein Angebot dar. Preise sind freibleibend. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zu den am Liefertag gültigen Preislisten und Rabatten ausschließlich Verpackung und Transportkosten zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer oder anderer bei Zahlung durch den Käufer fällig werdender Steuern.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich Preise und Lieferbedingungen als "ab Werk" (EXW/ex works - Incoterms 2020). Sofern abweichend Lieferung "frei Haus" vereinbart werden sollte, trägt der Käufer die Transportkosten selber. Die Transportkosten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

 

4.   Lieferzeit

(1) Soweit nicht ausdrücklich verbindliche Liefertermine vereinbart sind, sind angegebene Liefertermine unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Käufer.

(2) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns mit der Ware. Liefertermine verlängern sich dementsprechend bei unvorhergesehenen Hindernissen wie beispielsweise höhere Gewalt, Import- und/oder Exportverboten bzw. anderer Regierungsmaßnahmen, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskampf/Aussperrung in eigenen Werken oder bei Lieferanten um den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Zeitspanne zur Wiederaufnahme eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, wenn nicht die Leistung oder Lieferung unmöglich wird.

(3) Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat oder durch uns entsprechende Versandbereitschaft dem Käufer oder seinem Beauftragten angezeigt worden ist.

(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Entsteht dem Käufer durch eine von uns zu vertretende Lieferverzögerung ein Schaden und ist unter den Bedingungen von Ziffer 7 eine Haftung von uns gegeben, so ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, für jede volle Woche der Verzögerung Schadenersatz in Höhe von 0,5%, höchstens jedoch in Höhe von 5% von dem Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung zu fordern, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig, nicht vertragsmäßig genutzt oder verarbeitet werden konnte.

(6) Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung. Insoweit gilt ein separater Vertrag über die Teillieferung als zustande gekommen, ohne dass damit der Vertrag über die Gesamtlieferung annulliert wäre.

 

5.   Versand

(1) Der Versand erfolgt "ab Werk". Sofern abweichend Lieferung "frei Haus" vereinbart worden ist, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer mit der Übergabe der zu liefernden Ware von uns an den Spediteur. Der Spediteur wird durch uns im Namen des Käufers beauftragt. Der Transport erfolgt auf alleiniges Risiko des Käufers. Gleiches gilt für einen zufälligen Untergang bzw. Verschlechterung der Ware während des Transportes.

(2) Jede Lieferung - auch die frachtfreie - erfolgt auf das Risiko des Käufers hin. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers.

(3) Verpackungskosten sowie Transportkosten werden, soweit keine gegenteilige Regelung getroffen worden ist, dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

 

6.   Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 434 ff. BGB), soweit der Käufer Unternehmer ist jedoch nur, soweit nachfolgend nicht anderes bestimmt ist.

(2) Die zwischen den Parteien über die Beschaffenheit der Ware getroffene vertragliche Vereinbarung ist Grundlage für unsere Mängelhaftung. Sollte keine gesonderte Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware getroffen worden sein, greift zur Bestimmung über das Vorliegen eines Mangels die gesetzliche Regelung gemäß § 434 Abs.1 BGB.

Wir gewährleisten für selbst hergestellte Produkte, dass sie frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für sie zwölf Monate und beginnt mit dem Lieferdatum, soweit gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

(3) Der Unternehmer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche und erkennbare Mängel hin zu überprüfen (§ 377 HGB). Mängel, die bei sorgfältiger Überprüfung erkennbar sind, sowie Transportschäden verpflichten uns nur, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Empfang der Ware schriftlich uns gegenüber gerügt werden. Versteckte Mängel können mit einer Rügefrist von 2 Tagen innerhalb des Gewährleistungszeitraumes von 12 Monaten, der ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware zu laufen beginnt, schriftlich gerügt werden.

Transportschäden und damit verbundene Mängel der gelieferten Sache können von uns nur dann anerkannt werden, wenn der Unternehmer bis zur Klärung der Schadensursache die Transportverpackung sowie das Verpackungsmaterial bereithält und auf unser Verlangen hin uns vorlegt.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie insbesondere bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, nachträgliche Veränderung durch den Kunden, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder auf vom Käufer stammenden Produktionsvorgaben zurückzuführen sind.

Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(5) Ist das gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) leisten. Die Rücksendung der Ware richtet sich nach unseren jeweils aktuellen Retourenbestimmungen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer, soweit er dazu nach dem Gesetz berechtigt ist, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(6) Rückgriffsansprüche des Händlers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Händler mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Händlers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 7 entsprechend.

(7) Eine Zusicherung der Beschaffenheit der Ware erfolgt durch uns nur schriftlich. Die in unseren Kostenvoranschlägen, Angeboten, Preislisten und Prospekten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige technische Daten und die in Bezug genommenen DIN-, VDE- und sonstigen Normen oder Muster, stellen ohne ausdrückliche, zusätzliche schriftliche Bestätigung durch uns keine Zusicherung einer Beschaffenheit dar, sie dienen lediglich der Kennzeichnung der Ware.

(8) Beim Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit sind wir zum Ersatz mittelbarer Folgeschäden nur dann verpflichtet, wenn unsere Zusicherung den Käufer gegen diese Schäden im Einzelfall absichern sollte. Schadensersatzansprüche für mittelbare Mangelfolgeschäden wegen Vertragsverletzung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

7.   Allgemeine Haftungsbeschränkung

(1) Haftungsansprüche gegen uns für sämtliche Schäden, die weder auf einer vorsätzlichen, noch auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, sind ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Haftungsansprüche Dritter wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche statt der Leistung (Nichterfüllung), allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleibt unsere mögliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung unberührt.

(3) Beratungen und Empfehlungen durch uns erfolgen unverbindlich, sie werden zwar nach bestem Wissen vorgenommen und entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik, ohne unsere schriftliche Bestätigung übernehmen wir jedoch insoweit keine Verantwortung, insbesondere keine Schadensersatzverpflichtung. Gleiches gilt für jedwede sonstige Erklärung unserer Mitarbeiter oder Vertreter, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

8.   Zahlungen

(1) Unsere Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn sich der Käufer mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn sie auf einem unserer Bankkonten unwiderruflich gutgeschrieben ist.

(3) Bei Stundung von Zahlungsverpflichtungen, Einräumung von Ratenzahlungen oder Verzug des Käufers berechnen wir die zu erstattenden Zinsen mit 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs.2 BGB) als pauschalen Schadensersatz.

(4) Eine Aufrechnung mit eigenen gegenüber uns bestehenden Ansprüchen darf der Käufer nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen oder wenn sie in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

 

9.   Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehört nicht die Veräußerung der Vorbehaltsware nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang bzw. in Höhe unseres Miteigentumanteils an uns ab. Wir nehmen sie Abtretung an.

Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In dem Herausverlangen sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Dem Käufer ist von uns vor Ausübung der vereinbarten Rechte zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen, es sei denn, eine Fristsetzung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen entbehrlich.

(6) Im Falle der Insolvenz sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen, soweit der Insolvenzverwalter von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht hat bzw. die Erfüllung des Vertrages abgelehnt hat.

 

10.   Gewerbliche Schutzrechte

(1) Gewerbliche Schutzrechte aller Art und unabhängig davon, ob registriert, registrierbar oder nicht, insbesondere Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, auch Rechte an elektronischen Daten verbleiben bei uns; der Käufer erwirbt daran, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, kein Nutzungsrecht, insbesondere kein Recht zur Weiterentwicklung oder zur Herstellung der Waren.

(2) Sofern die Ware speziell für den Käufer hergestellt werden, ist der Käufer verpflichtet, uns von jeglichen Inanspruchnahmen Dritter freizustellen, die uns aus einem Befolgen der Vorgaben des Käufers drohen oder erfolgt sind, unabhängig davon, ob unsere Inanspruchnahme wegen eines gewerblichen Schutzrechtes eines Dritten erfolgt oder aus anderem Grund.

für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.

 

11.   Verfügungsbeschränkungen

Der Käufer verpflichtet sich,

(1) innerhalb der Europäischen Union (ausgenommen Deutschland) und der übrigen Europäischen Staaten keine in Deutschland von uns bezogene und gelieferte Ware an Dritte zu veräußern, zu bewerben und zu vertreiben sowie Niederlassungen oder Auslieferungslager zu unterhalten, soweit wir nicht im Vorfeld schriftlich unsere Genehmigung erteilt haben.

(2) keine direkten oder indirekten Geschäfte mit Dritten zu machen, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder außerhalb der übrigen Europäischen Staaten haben.

(3) sofern er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union oder außerhalb der übrigen Europäischen Staaten hat, keine direkten oder indirekten Geschäfte mit Dritten zu machen, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Landes haben, in dem der Käufer seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat.

 

12.   Retouren- und Gutschriftenabwicklung

(1) Im Falle von Retouren sind von dem Käufer folgende Punkte zu beachten:

      (a) Neuware kann ausschließlich nur in der Originalverpackung (z.B. Transportkoffer) zu dem in der im Zeitpunkt der Retoure aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preis retourniert und gutgeschrieben werden.

      (b) Aktions- und/oder Auslaufartikel können nicht retourniert und gutgeschrieben werden.

      (c) Sonderartikel, wie z.B. Miet- oder Demogeräte, die zu Sonderkonditionen vom Käufer bezogen wurden, können ebenfalls nicht retourniert und gutgeschrieben werden.

(2) Die Gutschriftsanforderung wird ausschließlich durch den Verkauf-Innendienst erteilt und kann nur 14 Tage nach Erhalt der Ware durch den Händler bzw. Käufer beantragt werden.

(3) Eine eventuelle Gutschrift erfolgt erst nach vollständigem Eingang der Ware bei uns, sowie anschließender Prüfung der Funktionsfähigkeit und Freigabe.

(4) Der Rückversand der gutgeschriebenen Ware vom Händler an uns erfolgt immer und ausschließlich zu Lasten des Händlers. Er muss immer die genehmigte Gutschriftsanforderung sowie eine Kopie der Rechnung und/oder des Lieferscheins der Sendung beilegen, ansonsten kann eine Bearbeitung nicht erfolgen.

(5) Bei Warenrücklieferungen darf erst nach Erteilung der Gutschrift der Betrag vom Händler verrechnet werden.

 

13.   Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Willich, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf

 

14.   Schlussbestimmungen

(1) Alle Rechte, die uns nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen zustehen, können wir unabhängig von einander ausüben. Die Ausübung oder Nichtausübung eines Rechtes präkludiert uns in keinem Fall für andere Rechte oder andere Anlässe.

(2) Der Käufer kann nur mit unserer Zustimmung Rechte aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtreten bzw. übertragen.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Falle gemeinsam eine Bestimmung zu treffen, die der ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt.

(4) Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Willich, Februar 2022


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